Christine Scheck

Rechtsanwältin

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Inkasso

Ihr Kunde oder ein Schuldner zahlt einfach nicht?

Wir machen Ihre Forderungen außergerichtlich und gerichtlich bei Ihrem Schuldner geltend.

Wir klären auf Wunsch, ob bei ihm überhaupt etwas „zu holen" ist oder ob er bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben oder Insolvenz beantragt hat. Schließlich macht es keinen Sinn, "gutes Geld dem schlechten hinterherzuwerfen"!

Sobald ein rechtskräftiges Urteil oder ein sonstiger Titelvorliegt, leiten wir die Zwangsvollstreckung in die Wege, pfänden in Arbeitseinkommen oder sonstige Forderungen bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid") des Schuldners. In Räumungsangelegenheiten führen wir auch Verfahren auf Zwangsräumung durch.